Bisher waren Staatliche Fördergelder für die unternehmensweite Digitalisierung lediglich KMU vorbehalten. Doch seit März 2019 können auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und mehr als 250 Mitarbeitern staatliche Fördergelder beantragen.

Die Höhe der Fördergelder hängt vom jeweiligen Förderprogramm, der Größe des Unternehmens und den in Anspruch genommenen Lösungen/Dienstleistungen ab.

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